Monday, June 23, 2014

Photovoltaik 2014


Infos zu Photovoltaik in Österreich, 2014 ff.

[WORK IN PROGRESS] - unfertig! Rückmeldungen (Ergänzungen, Korrekturen, ..) sind schon jetzt herzlich willkommen.
[UPDATE 2014.09.09]
- kein Gewerbe, Formulare,
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Nachdem ich in wiederholt darüber lamentiert habe, dass fundierte Informationen zur Photovoltaik in Österreich schwer zu finden sind, tue ich was dagegen und schreibe nieder, was ich zusammengetragen habe. Ergänzungen/Korrekturen sind herzlich willkommen.

Betriebsarten der Photovoltaik

Inselbetrieb

v.a für Almhütten, Wochenendhäuser in Einzellage und Eremiten, Bastler und Unabhängigkeitsfreaks: keine Verbindung zum "Netz".
! Wird hier nicht näher behandelt.

Überschusseinspeiser

Der produzierte Strom wird selbst verbraucht, nur der Überschuss wird eingespeist.
Siehe auch "Verbrauchs-optimierung" unten.
Nach der Errichtung der PV Anlage tauscht der Netzbetreiber den Stromzähler gegen einen Zweirichtungs-Zähler aus. Dieser zählt getrennt Strombezug und Stromlieferung. Ein normaler Stromzähler würde bei Einspeisung rückwärts laufen und das will der Netzbetreiber natürlich nicht (würde 1:1 Vergütung bedeuten). Daher darf man die PV Anlage auch erst nach Zählertausch in Betrieb nehmen (der Mitarbeiter des Netzbetreibers sieht am Wechselrichter nach wieviel Strom schon produziert wurde):
Förderung der Errichtung über Klimafond, 2014: 200€ / kWp, bis max 5 kWp.
Tarife: üblicherweise erhält man für den eingespeisten Überschuss 1/3 des Bezugspreises, ~7 Cent/kwh

Volleinspeiser

Der gesamte produzierte Strom wird ins Netz gespeist.
Dazu bekommt man einen zweiten Stromzähler in den Hauptverteiler welcher die Volleinspeisung zählt.
Förderung über OEMAG, Investitionsförderung bei Errichtung und geförderter Tarif,
2014: 200€/kWp Investitionsförderung & 0,12€/kwh Tarif

Kombinationen

Grundsätzlich können eine Überschusseinspeisung und eine Volleinspeisung am gleichen Haus betrieben werden, die beiden sind technisch und rechtlich völlig unabhängig voneinander. Für beide Anlagen braucht man auch extra Ökostrombescheide, Netzzugangsbescheide etc (siehe weiter unten).

Organisatorisch- / rechtliches

Ökostrombescheid

Wird von der Landesregierung auf Antrag ausgestellt.

Netzzugang

Der Netzbetreiber prüft, ob es technisch möglich ist, die beantragte Anlage zu betreiben.

Klimafond-Antrag

Nur für Überschusseinspeiser. x Wochen nach positiver Antragsbeantwortung muss die Anlage ans Netz gehen, in der Praxis wird der Antrag oft erst gestellt nachdem die Anlage errichtet ist. 2013 war bis zum Ende genug Budget da, 2014 sieht es ähnlich aus.

OEMAG-Antrag

Nur für Volleinspeiser. Für 2014 praktisch gelaufen, es gibt eine lange Warteliste.

Bauordnung

Je nach Bundesland unterliegen PV Anlagen einer Anzeigepflicht. 
Dachparallele Montage  ist meist nicht anzeigepflichtig, Aufständerungen ab einer definierten Höhe, freistehende praktisch immer. Details in der Bauordnung nachlesen od. z.b. am Gemeindeamt erfragen.

Betreiber, Liegenschaftseigentümer, etc

...tbd

Steuerrechtliches

Quelle: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1&dokumentId=9ac0cc17-1700-4ae3-893d-c9af99be226a

Umsatzsteuer

Ab 2014 sind Volleinspeiser gewerblich zu führen, das hat u.a. zur Folge, daß eine Ust-Erklärung zu machen ist, d.h. der Anlagenbetreiber kann sich die Vorsteuer für bezahlte Rechnungen (bei der Errichtung und Wartung) zurückholen. Der Strom wird sowieso ohne Ust bezahlt weil die Ust vom Energie-Abnehmer abgeführt wird.
Für Überschusseinspeiser gelten etwas komplexere Regeln ...tbd
Um sich die Vorsteuer über die Ust-Erklärung zurückholen zu können braucht man eine UID welche mit den Formularen VERF24 und U15 beim Finanzamt beantragt wird.
VERF25 zeigt die selbständige Tätigkeit an und ist Voraussetzung für U15. Wichtig bei Verf25: Auf der Seite 2 "Regelbesteuerung nach Ust" auswählen (nur dann kann Ust trotz <30.000€ Umsatz zurückgeholt werden - das ist also eine Ausnahme zur Kleinunternehmerregelung).
Mit U15 beantragt man die UID die man i.d. Folge für die Ust-Rückerstattung braucht (man muss dann vierteljährlich eine Ust-Erklärung machen, im wesentlichen ist nur die Ust bei der Errichtung relevant).

Einkommenssteuer

Überschusseinspeiser: nachdem diese meist < 5kWp (Förderlimit) errichtet werden ergibt sich daraus keine spezielle Behandlung
Volleinspeiser: Ab 2014 sind Volleinspeiser gewerblich zu führen. D.h. für die Stromproduktion ist eine Gewinnermittlung durchzuführen und ggflls. das Einkommen zu versteuern. Details hängen von der individuellen Steuersituation ab, z.b. ob rein unselbständiges Einkommen vorliegt od. schon Einkünfte aus Selbständigkeit, Miete, etc....
"Gewerbliche Führung" bedeutet nicht, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss, das ganze kann als selbständige Tätigkeit laufen (die Gewerbeordnung nimmt Stromproduktion sogar explizit aus, Groß-Erzeuger fallen unter das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, Details sind hier imho irrelevant).
Gewerbliche Führung bedeutet, dass einen Gewinnermittlung gemacht werden muss und dieser Gewinn über eine Einkommensteuererklärung zu versteuern ist. Dazu ist die Selbständige Tätigkeit über das Formular VERF24 beim Wohnsitzfinanzamt anzuzeigen (siehe oben).
In der Praxis kann das aber z.b. so aussehen:
10kWp Anlage, Errichtungskosten 15.000€ (17.000 - 2000 Investitions-Förderung), 
Abschreibung auf 20 Jahre -> 650€ Afa je Jahr
Ertrag 10.000kWh/Jahr zu 0.125€ -> 1250€, 
1250€ - 650€ = 600€ Gewinn / Jahr, 
Damit bleibt man unter dem Freibetrag für unselbständig Erwerbstätige von 730€ / Jahr und es entsteht keine Einkommenssteuerpflicht. Trotzdem ist eine Einkommensteuererklärung zu machen (keine Arbeitnehmerveranlagung) weil ja selbständiges Einkommen vorliegt. Das Ergebnis wird aber bei o.a. Beispiel das gleiche wie bei der Arbeitnehmerveranlagung sein.

Energieabgabe

Sämtliche elektrische Energie ist mit der Energieabgabe belegt. Ausgenommen sind der selbst produzierte & verbrauchte Strom bis 25000kWh/Jahr. D.h. nur wenn > 25000kwh/Jahr selbst produziert und verbraucht werden, wird die Abgabe fällig. Trifft vmtl. die wenigsten privaten Anlagen, lediglich große Verbraucher in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft.
Um die Energieabgabe gab's Anfang 2014 medialen Wirbel, bis dahin galt eine Grenze von 5000kwh/Jahr, dabei gibts die schon seit langem. Wie der Fiskus rausfindet ob man >25000kWh verbraucht ist mir unbekannt.

Technisches

Einheiten

kW: Kilowatt, Einheit für Leistung, V*A, Bsp: 240V * 20A = 4.8KW
kWP: Kilowatt-Peak: Spitzenleistung, d.h. die Anlage liefert maximal x KW 
kWH: Kilowatt-Stunden: Einheit für Arbeit (Leistung * Zeit), das zählt der Stromzähler
V: Volt, Einheit für Spannung, Netzspannung in Ö: 240V
A: Ampere, Einheit für Stromstärke, verwendet z.b. bei Sicherungsautomaten (10A, 16A, 32A, ...)
... tbd

Solarzellen

Europäisch, japanisch, chinesisch .... Glaubens- und Preisfrage ...
...tbd


Wechselrichter

...tbd


Solarzellen-Träger

Mehr oder weniger aufwändige Träger- und Rahmenkonstruktion auf welche die Solarzellen montiert werden. 
...tbd

Blitzschutz

Nicht zwingend erforderlich. Wird allerdings die PV Anlage auf einem Dach mit Blitzschutz installiert, sind üblicherweise "Fangstangen" anzubringen. 

Verbrauchs-optimierung

Generell gilt: Strom sparen!
Stromverbrauch den ich reduziert habe brauche ich nicht optimieren.

Bei Überschusseinspeisung ist der Hebel zur Rentabilität der Eigenverbrauch. Nachdem man für den selbst verbrauchten Strom den Einkaufspreis kalkulieren kann, der Überschuss aber meist deutlich geringer vergütet wird, ist eine hohe Eigenverbrauchs-Quote anzustreben. 
Wechselrichter od. Zusatzgeräte (e.g. "Smartfox") erlauben die Schaltung von Verbrauchern abhängig von der Stromproduktion, z.b. schaltet sich der Wäschetrockner nur ein, wenn >2000W  produziert werden.

Theoretisch (Achtung, nicht normkonform) kann man z.b. eine 5kwp Überschuss- und 10kwp Volleinspeisung so verschalten, dass bei hohem Verbrauch und geringer Produktion (Hobelmaschine im Winter :-)) die 10kwp selbst verbraucht werden und bei hoher Produktion und geringem Verbrauch (Urlaub auswärts an einem Sommertag :-)) die 5kwp über die Volleinspeisung verkauft werden. Damit würden die Ein- und Verkaufspreise optimiert. Mir ist keine derartige Lösung "von der Stange" bekannt.
Die ÖMAG achtet sehr penibel darauf, daß nur von der beantragten Anlage eingespeist wird und ahndet Verstöße rigoros, daher ist v.a. Situation 2 oben riskant.

Sonstiges

Versicherung