Monday, March 02, 2015

Die Ermittlung des Einkommens in der Landwirtschaft und darauf basierende Steuern und SV-Beiträge

<under construction> Eigentlich könnte ich das Ganze auch in Wikipedia einarbeiten, aber dazu habe ich mich noch nicht durchgerungen. Was denkst du?


Bitte von oben nach unten vollständig lesen, dann ist das ganze Konvolut hoffentlich halbwegs
verständlich.



Das EStG kennt 7 Arten von Einkommen:
  • Betriebliche Einkommen
    • Land- und Forstwirtschaftliches Einkommen
    • Selbständiges Einkommen
    • Gewerbliches Einkommen
  • Nicht betriebliches Einkommen
    • Nicht selbständiges Einkommen
    • Kapitaleinkommen
    • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
    • sonstige Einkommen
Alle Einkommen (ausgenommen Kapitaleinkommen, diese sind bis auf explizit deklarierte Ausnahmen über die KEst endbesteuert) sind akkumuliert mit folgenden Steuersätzen zu versteuern:
  • 0,00 % für Einkommensteile zwischen 0 und 11.000 Euro jährlich
  • 36,5 % für Einkommensteile zwischen 11.000 und 25.000 Euro jährlich
  • 43,2143 % für Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 Euro jährlich
  • 50 % für Einkommensteile über 60.000 Euro jährlich

In diesem Blog-Artikel geht es nur um die Land- und Forstwirtschaftlichen Einkommensteile. 

Für diese sieht das Gesetzt 4 Arten der Einkommensermittlung vor:
  • Vollpauschalierung
  • Teilpauschalierung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Bilanzierung (Doppelte Buchhaltung, Doppik)
Welche Art anzuwenden ist bestimmen eine Reihe von Grenzwerten, wobei Landwirte immer optional eine "höherwertige" Art wählen können ("optieren").

Wann ist was anzuwenden:
  • Vollpauschalierung
    •           Einheitswert < 75.000€ 
    • UND  < 60 ha RLN 
  • Teilpauschalierung
    •            EHW 75.000 - 400.000 
    • UND   ...
    • ODER verpflichtend bei "großer SV Option"
    • ODER freiwillig
  • EA-Rechnung
    •            EHW ...
    • ODER freiwillig
  • Bilanzierung
    •            EHW > 500.000€ 
    • UND   Umsatz 
    • ODER freiwillig
Die konkrete Einkommensermittlung bei den einzelnen Arten
  • Vollpauschalierung; 
    • Einkommen = 42% vom Einheitswert
  • Teilpauschalierung
    • Einkommen = von allen Erlösen 30% (20% bei Veredelung, 30-50% f forstwirtschaftliche Erlöse)
  • EA-Rechnung
    • Einkommen = Einnahmen - Ausgaben
  • Bilanzierung
    • Einkommen = Einkommen laut Bilanz
Ein paar Notizen zur Vollpauschalierung
  • sehr häufig
  • keinerlei Aufzeichnungen
  • Heilige Kuh mancher "Bauernvertreter"
Ein paar Notizen zur Teilpauschalierung
  • Alle Erlöse sind chronologisch und nachvollziehbar aufzuzeichnen, Belege sind aufzubewahren, darüber hinaus keine besonderen Formvorschriften
  • im Rahmen der TP zu erfassende Einnahmen
    • sämtliche Verkäufe v. Urprodukten
    • Förderungen, Ausgleichszahlungen
  • von TP nicht erfasste Einnahmen
    • Landwirtschaftliche Nebentätigkeit
    • Vermietung & Verpachtung
    • Entschädigungen
  • in TP pauschal abgedeckte Ausgaben
    • jegliche Betriebsmittel, Reparaturen, Afa, ...
  • in TP nicht pauschal abgedeckte Ausgaben
    • SV
    • gezahlte Pachtzinsen
    • Ausgedingelasten
    • Zinsen f. betriebliche Kredite
Ein paar Notizen zur EA-Rechnung
  • ist für mindestens 5 Jahre zu machen
Ein paar Notizen zur Bilanzierung
  • beim Wechsel zwischen Bilanzierung und einer der anderen Arten ist Übergangsgewinn/verlust zu ermitteln und voll zu versteuern


Beispiele:
A) Betrieb 40 ha, 60 Kühe + Nachzuchten
EHW 76.000
10.000 = 30% v. 120.000 LW Erlöse

vor 2015: Vollpauschaliert


B) Nebenerwerbsbetrieb 16 ha LN, 10 Schafe, Lämmermast
EHW 24.000€ Vollpauschalierung
Vollpauschalierung
  10.000 = 24.000 x 0,42 
-  5.000 SV
-     800 gezahlte Pacht
-     200 Ausgedingelasten
=  4.000 LW Einkommen welches zum unselbständigen Einkommen akkumuliert wird und dementsprechend zu versteuern ist
Freiwillige Teilpauschalierung
Einkommensermittlung:
  10.000 = 30% v. 30.000 LW Erlöse
      400 = 20% v. 2.000 LW Erlöse Veredelung
  - 5000 SV 
     -800 gezahlte Pacht
    - 200 Ausgedingelasten
= 4.400 LW Einkommen

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